Regierungspakt: Auswirkungen für die Polizei!
Das türkis-grüne Regierungsprogramm liegt nun vor, weshalb wir einige interessante Punkte für den Bereich „Innere Sicherheit“ herausgegriffen haben und uns erlauben, die möglichen Auswirkungen in diesem Zusammenhang für die Praxis zu skizzieren bzw. zu bewerten.
Fortführung der Aufnahmeoffensive:
Wie bereits von der Vorgängerregierung paktiert, soll mit zusätzlichen Planstellen für den operativen Bereich (2.300) sowie den Ausbildungsbereich (2.000) die laufende Personaloffensive fortgeführt werden. Um die notwendige Quantität samt Qualität der BewerberInnen sicherzustellen, wird es aber wohl zusätzlicher Maßnahmen bedürfen (Stichwort: Rekrutierungsoffensive, Attraktivierung etc.).
Wiedereinführung einer Altersgrenze:
Der unter Beamtenministerin Heinisch-Hosek erfolgte Entfall einer Altersgrenze für die Aufnahme in den Polizeidienst soll zurückgenommen werden. Aus unserer Sicht ist jedoch das vormalige Höchstalter von 30 Jahren nicht mehr sinnvoll. Das Limit sollte im Bereich zw. 35 und 45 Jahren liegen.
Realitätsnahe Planstellenbewertung:
Die Dienststellen sollen bedarfsgerecht systemisiert werden.
Neben der schon lange angekündigten Fachkarriere sollen hier offenbar sowohl bei den E2b-Planstellen als auch E2a-Planstellen Neubewertungen erfolgen. Es wird darauf zu achten sein, dass es hier nicht neuerlich zu Verwerfungen zu Lasten der Basisexekutive kommt.
Einführung eines Zeitwertkontos:
Ein „modernes Zeitmanagement“ mit langfristigen Perspektiven soll also endlich kommen.
Wenngleich wir diese Möglichkeit grundsätzlich begrüßen, besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass der Schwerpunkt auf kurzfristige Einsparungsmöglichkeiten bei den Mehrdienstleistungen gelegt werden könnte.
Evaluierung der Dienstchemata:
Unter den Schlagwörtern Familienfreundlichkeit, dienstliche Notwendigkeiten und Bürokratieabbau soll der Änderungsbedarf in den Dienstsystemen ausgelotet werden.
Auch hier wird unserer Ansicht nach die Versuchung groß sein, die Flexibilität des Personaleinsatzes bei größtmöglicher Sparsamkeit zu erhöhen.
Ressourcenwahrheit schaffen:
Eine belastungsorienterte Entlohnung (?) gepaart mit flexibleren Zuteilungs- und Versetzungsmöglichkeiten soll bei gleichzeitiger Beseitigung von Doppelgleisigkeiten (z.B. Schiffspolizei) einen effizienten Einsatz der Ressourcen sicherstellen.
Dazu bedarf es wohl keiner weiteren Interpretation unsererseits.
Schaffung einer unabhängigen Beschwerde-Behörde:
Eine eigenständige (polizeiexterne) Behörde mit polizeilichen Befugnissen soll sicherstellen, dass jeder Misshandlungsvorwurf genauestens und „objektiv“ durch multiprofessionelle Experten geprüft und konsequent aufgeklärt wird.
Auch hierzu ersparen wir uns einen erläuternden Kommentar.
Das Beste zum Schluss: Verbot der Einsatzversorgung durch die AUF/FEG!
Um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die politische Unabhängigkeit der Polizei nicht zu gefährden, soll die Verpflegung bei Einsätzen im großen Sicherheits- und Ordnungsdienst ausnahmslos nur mehr durch die Behörde und keinesfalls durch die Personalvertretung (AUF/FEG) erfolgen.
Wir wissen nicht, welcher Regierungsfraktion diese Verbotsbestimmung eingefallen ist. Somit können wir nur mutmaßen, ob man damit lediglich der AUF/FEG die Möglichkeit nehmen will, durch die beliebten Einsatzversorgungen der Basisexekutive unsere Wertschätzung zu erweisen, oder ob sie allenfalls einem tiefen Hass gegen alle der freiheitlichen Gesinnungsgemeinschaft zugehörigen oder nahestehenden Polizeibediensteten entsprungen ist.
Für uns stellt sich angesichts dieser „Verbotsphilosophie“ jedenfalls die Frage, was da als Nächstes kommen wird und ob bzw. wie man unsere Personalvertretungsarbeit weiter einschränken will/wird?
Euer Team der AUF/FEG