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Mehr Schutz für junge Polizeibedienstete!


AUF/FEG fordert einen besseren Schutz für provisorische Exekutivbeamte!

Über Initiative der AUF/FEG wurde am 22. September im Parlament ein Entschließungsantrag eingebracht, der den möglichen Jobverlust von jungen Exekutivbediensteten im Falle eines schwerwiegenden Dienstunfalls verhindern soll. Konkret wollen wir durch eine gesetzliche Adaptierung der Bestimmungen gemäß § 11 BDG (Definitivstellung), dass ein Dienstunfall in Ausübung exekutivdienstlicher Pflichten keinesfalls zu dienstrechtlichen Nachteilen führen darf.


Hintergrund dieser Forderung ist, dass „provisorische“ Beamte aktuell erst nach einer 4-jähriger Dienstzeit durch die Pragmatisierung entsprechend geschützt sind und trotz einer allenfalls im Zuge einer Amtshandlung erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigung, die ein Hindernis für die Definitivstellung darstellt, aus diesem Grund gekündigt werden können.
Für uns ist es nicht akzeptabel, gerade junge Polizeibedienstete 4 Jahre lang im Ungewissen zu lassen, ob sie im angeführten Fall allenfalls ihren Job verlieren und danach mit dem Nachteil einer permanenten Gesundheitsbeeinträchtigung behaftet versuchen müssen, sich eine neue Existenzgrundlage aufzubauen.
Wir hoffen nun, dass unsere derzeitige Regierung sich wenigstens bei dieser Forderung zu einem Mindestmaß an Wertschätzung für die wertvolle und gefährliche Arbeit der Exekutive aufraffen kann.

Hier geht’s zu unserer Gesetzesinitiative:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01914/imfname_998481.pdf

Euer Team der AUF/FEG