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BVAEB-Selbstverwaltung: Wo ist der Mehrwert?

Bekanntlich haben zahlreiche GÖD-Funktionäre – sowohl der FCG als auch FSG – einen Verwaltungsposten in der BVAEB (Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung öffentlich Bediensteter) in Vertretung der Versicherten inne. Inwieweit die Versicherten jedoch von diesem System der “Selbstverwaltung“ profitieren, ist aus unserer Sicht fraglich.
(Quelle Beitragsfoto: BVAEB)

Ob beim Thema Selbstbehalte oder bei den Hürden zur Anerkennung von Dienstunfällen gewinnt man insbesondere aus Sicht eines/einer Polizeibediensteten wohl eher den Eindruck, dass die GÖD als Interessensvertretung dabei nicht wirklich die Interessen der Bediensteten im Fokus hat.

So wird den KollegInnen etwa in Bezug auf im Dienst erlittene Verletzungen immer öfter der kausale Zusammenhang mit dem Unfallereignis (Stichwort: Vorschädigung) in Abrede gestellt. Auf diese Weise erspart sich die BVAEB unter Umständen eine Menge Geld und die Versicherten verlieren im Falle dauerhafter Gesundheitsbeeinträchtigungen auch den allfälligen Anspruch auf eine Invaliditätsrente.

Umso erstaunlicher finden wir es, dass der GÖD-Vorsitzende Dr. Schnedl (zugleich auch Vorsitzender des Verwaltungsrates in der BVAEB) unter dem Jubel seiner Funktionäre gerne darauf verweist, wie wichtig doch die Selbstverwaltung für die zu vertretenden Bediensteten sei und daher an dieser keinesfalls gerüttelt werden darf:

„Die Selbstverwaltung muss in dem Ausmaß bestehen bleiben, wie wir sie kennen. Auch die Beitragseinhebung und -prüfung muss weiterhin durch uns erfolgen.“ (Zitat Dr. Schnedl auszugsweise)

Quelle: BVAEB

Sieht man sich nun den zuletzt veröffentlichten Rechnungsabschluss der BVAEB an, wird klar, dass eher das Wohl der Funktionäre als jenes der Versicherten im Vordergrund zu stehen scheint. Dieser Abschluss weist nämlich aus, dass die Einnahmen der BVAEB (Beiträge, Selbstbehalte etc.) um mehr als 117 Mio Euro über den Leistungen an die Versicherten liegen und somit eigentlich finanzieller Spielraum für mehr Leistungen im Interesse der Versicherten gegeben wäre. Doch dieser Spielraum verflüchtigt sich nach Abzug des Verwaltungsaufwands von über 122 Mio Euro leider völlig.

Über 122 Millionen der Beiträge von den Versicherten fließen in die Selbst-Verwaltung!

Für die AUF/FEG stellt sich daher folgende Frage:

Wer profitiert wirklich von der Selbstverwaltung der BVAEB durch die GÖD, die Versicherten oder die Verwalter?

Wie diese Frage zu beantworten ist, lässt sich dann erahnen, wenn ein “Insider“ auspackt, wie dies vor einigen Jahren der Fall war. Siehe dazu folgenden Artikel:

https://www.diepresse.com/4739105/pensionsversicherung-mit-intervention-zum-kuraufenthalt

Übrigens: Auch bei unserem Musterverfahren betreffend der diskriminierenden Deckelung der Nebengebührenzulage, welche insbesondere bei Polizeibediensteten an der Basis dazu führt, dass Pensionsbeiträge in enormen Ausmaß nicht pensionswirksam werden, hat die BVAEB ihre Geringschätzung für die Polizeibediensteten unter Beweis gestellt. Eine Diskriminierung nach dem Berufsstand sei hier nicht erkennbar und diese Deckelung für Polizeibeamte somit gerechtfertigt teilte uns die BVAEB in ihrem negativen Bescheid sinngemäß mit.

Euer Team der AUF/FEG