Achtet auf eure Gesundheit!
Auf Grund der dynamischen Entwicklung bei Neuerkrankungen durch das Coronavirus werden die Maßnahmen zu einer Eindämmung dieser Epidemie laufend verschärft. Da nun auch erste Fälle in der Polizei bekannt geworden sind, wollen wir darüber informieren, wer besonders gefährdet ist und zu den sogenannten Risikogruppen zählt. Für diese Gruppen hat der Dienstgeber bereits die Bereitschaft zu einer besonderen Rücksichtnahme signalisiert.
Risikogruppen
Ältere Personen
Für Personen im Alter ab 50 Jahren steigt das Risiko für einen schweren Verlauf stetig an. Insbesondere Personen ab 60 sind nach derzeitigem Erkenntnisstand gefährdet schwerer zu erkranken. Diese Menschen haben in der Regel ein weniger gut reagierendes Immunsystem und fallen Symptome wie Fieber manchmal schwächer aus oder fehlen völlig, weshalb diese Erkrankten oft erst später einen Arzt aufsuchen.
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen
Unabhängig vom Alter haben Personen mit verschiedenen Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Das sind Erkrankungen des Herzens (wie koronare Herzerkrankung), der Lunge (wie Asthma, chronische Bronchitis) sowie Patienten mit chronischen Leber- oder Nierenerkrankungen, Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und Patienten mit einer Krebserkrankung.
Personen mit unterdrücktem Immunsystem
Ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf haben Menschen mit einer Immunschwäche. Diese kann infolge einer Erkrankung oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen (z.B. Cortison) vorliegen.
Besonders gefährdet sind Personen, bei denen mehrere Risikofaktoren zusammentreffen. Etwa ältere Personen mit Grunderkrankungen haben ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Weitere Faktoren, wie z.B. die Tatsache, dass jemand Raucher ist, können das Risiko zusätzlich erhöhen.
Wir raten daher Betroffenen, die einer Risikogruppe angehören, sich diesbezüglich an den Vorgesetzten oder die Personalvertretung zu wenden, damit gerechtfertigte Maßnahmen im notwendigen Ausmaß (Dienstverrichtung mit geringerer Kontakthäufigkeit, mögliche Diensterleichterungen u.a.m.) zu ihrem Schutz ergriffen werden.
Euer Team der AUF/FEG