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Antikörpertests: BM.I gibt nach!

Wurde der erstmalige Antrag der AUF/FEG zur Übernahme der Kosten für einen Antikörpertest* Anfang dieses Jahres vom BM.I noch kategorisch zurückgewiesen, hat unser Dienstgeber nun nach unserer Ankündigung eines Nachfolgeantrags eingelenkt. Wieder einmal hat sich also unsere Hartnäckigkeit bezahlt gemacht und sich der Dienstgeber von unseren richtigen Argumenten überzeugen lassen.

*Antikörpertests dienen der Feststellung, ob der Körper nach einer möglichen Infektion oder Impfung eine entsprechende Immunität aufgebaut hat.

Auch wenn man unserem Antrag nicht zur Gänze entsprechen will und laut Schreiben des BM.I nur maximal € 30.- der Kosten insbesondere (?) für Geimpfte und Genesene übernommen werden, hat man jedenfalls eingesehen, dass eine Antikörpertestung durchaus Sinn macht und als Ergänzung der bislang praktizierten Teststrategie einen wichtigen Beitrag bei der erfolgreichen Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten kann.

Voraussetzungen:

Testung muss durch ein humanmedizinisches Labor erfolgen und im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 liegen.

Refundierungsanträge sind unter Anführung der Personalnummer per Mail an BMI-I-d@bmi.gv.at zu stellen.

  • Zusatz: Dass man diese Leistung offenbar auf Geimpfte/Genesene (Zielgruppe) beschränken will, erachten wir als falsch, da bekanntlich auch zahlreiche Infektionen einen leichten Verlauf oder gar eine völlige Symptomlosigkeit zur Folge haben und die Betroffenen daher oft gar nicht wissen, dass sie bereits infiziert waren und einen entsprechenden Immunschutz entwickelt haben. Dazu ist auch anzuführen, dass gemäß einer aktuellen Änderung des § 1 Abs. 5a COVID 19 Maßnahmengesetz künftig auch ein positiver Antikörpertest als Nachweis für eine geringe epidemiologische Gefahr gelten wird.

Euer Team der AUF/FEG

Hier noch das bezugnehmende Schreiben des BM.I: