Beamtenpension: Polizei biggest loser!
Unsere Prognose zur Entwicklung der Beamtenpension für die Exekutive nach Entfall der Durchrechnungsdeckelung* ab heuer hat sich nun bestätigt. Eine aktuelle Pensionsberechnung stellt klar, dass insbesondere jene Polizeibediensteten, die über viele Jahre im Schicht- und Wechseldienst zahlreiche Überstunden geleistet haben, die größten Verlierer bei der Pension sind.
*Die Deckelung der Durchrechnungsverluste wurde bereits 1997 bei Einführung der Durchrechnung von einer rotschwarzen Regierung beschlossen, um die damals nicht absehbaren Verluste zu begrenzen. Gleichzeitig wurde aber auch festgelegt, dass dieser Deckel ab 2020 für alle ab Dezember 1959 Geborenen entfällt.
Die Fakten!
Am Fall des Kollegen S., welcher heuer mit 60 als Schwerarbeiter (E2b, gr. DAZ) in den Ruhestand übertreten wird, wollen wir beispielhaft die gravierenden und völlig ungerechtfertigten Benachteiligungen aufzeigen.
Kollege S. hat in seiner Laufbahn bis zu 12,55% an Pensionsbeiträgen (auch über die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage hinausgehend) bezahlt und erhält nun weniger Pension, als sie ihm nach ASVG-Recht bei einem niedrigeren Beitragssatz von 10.25% zustehen würde. Sein monatlicher Verlust trotz deutlich höherer Beitragsleistung € 130.-!
Kollege S. hätte auf Grund seiner diversen Schichtzulagen und Mehrdienstleistungen Anspruch auf eine Nebengebührenzulage in Höhe von € 1.144.-. Diese wird ihm jedoch ohne sachliche Rechtfertigung (auf Grund seines niedrigen Grundgehalts) auf lediglich € 638,82.- gekürzt. Sein monatlicher Verlust von € 435,18.- wird zu 81,93% bei seiner Gesamtpension wirksam!
Kollege S. erhält keine Abfertigung, wie dies etwa für sogenannte Antragsbeamte oder Vertragsbedienstete der Fall ist. Die lapidare Begründung dafür ist, dass er ja noch eine Beamtenpension erhält, welche aber wie unter Pt. 1 angeführt niedriger ist, als jene für Antragsbeamte bzw. Vertragsbedienstete. Sein Verlust € 38.329,20.-
AUF/FEG will Gerechtigkeit!
Für uns ist diese „Dreifachsauerei“ nicht hinzunehmen und wurde daher über Initiative der AUF/FEG bereits im September 2019 von der FPÖ ein Gesetzesantrag eingebracht, damit für Polizeibedienstete eine gleichbehandelnde Regelung zur Abgeltung der erworbenen Nebengebührenwerte sichergestellt wird. Die Umsetzung dieses Antrags hätte für Kollege S. folgende positive Auswirkungen:
1. Seine Gesamtpension würde sich um € 356,54.- erhöhen!
2. Für seine überzähligen Nebengebührenwerte würde er eine Abfindung von € 4.900.- erhalten!
Hier der diesbezügliche Antrag, der aktuell von der Regierung im Verfassungsausschuss „geparkt“ ist und in absehbarer Zeit keiner positiven Erledigung zugeführt werden soll (Anm.: Da wir diese Entwicklung vorhergesehen haben, haben wir parallel ein Musterverfahren laufen, wo wir die oa. Schlechterstellungen auch auf gerichtlicher Basis bekämpfen):
Euer Team der AUF/FEG