Das Anti – Teuerungspaket!
Um der enormen Teuerung (aktuell liegt die Inflationsrate bei fast 10%) entgegen zu wirken hat die Regierung mehrere Maßnahmen beschlossen, die jedoch großteils einen rasch verpuffenden Einmaleffekt haben und nicht immer treffsicher sind. Nachstehend ein Überblick dazu.
Familienleistungen:
1. Bei der Familienbeihilfe gibt es eine einmalige Sonderzahlung von € 180.- pro Kind. Diese wird automatisch im August oder September ausgezahlt werden.
2. Der Familienbonus wird bereits für 2022 auf € 2.000.- pro Kind (€ 650.- ab 18 Jahre) erhöht. Sollte der Familienbonus nicht automatisch vom Dienstgeber berücksichtigt werden, muss er durch die Arbeitnehmerveranlagung im Jahr darauf beantragt werden.
Klimabonus:
Der Klimabonus wird nun für 2022 einheitlich mit € 250.- pro Person (statt regionaler Staffelung) festgesetzt werden. Für Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt mit € 125.-. Er soll bis spätestens November ausbezahlt werden. In Einzelfällen (fehlende Kontonummer) werden Gutscheine ausgeschickt, die bei verschiedenen Unternehmen eingelöst werden können.
Teuerungsbonus:
Gleichzeitig soll der Teuerungsbonus in Höhe von € 250.- pro Person (Kinder unter 18 Jahren € 125.-) ausbezahlt werden.
Abzugsfreie Corona-Prämie:
Die am Anfang der Corona-Krise beschlossene Steuerfreiheit einer allfälligen Coronaprämie von bis zu 3.000 € pro Bediensteten wird bis 2023 verlängert. Der Dienstgeber hätte also noch genügend Zeit uns endlich eine spürbares Zeichen seiner Wertschätzung zu geben.
Abschaffung der kalten Progression:
Der Steuertarif soll in Zukunft jährlich angepasst werden, indem Steuerstufen und Absetzbeträge im Ausmaß von 2/3 der Vorjahresinflation angepasst werden (bezüglich des verbleibenden Drittels entscheidet jeweils die Regierung).
Valorisierung der Sozialleistungen:
Sozialleistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe etc.) sollen laufend an den Verbraucherpreisindex (Teuerungsindex) angepasst werden.
Euer Team der AUF/FEG