Dienststellenbesuche: Die 3 häufigsten Fragen!
Bei den momentanen Dienststellenbesuchen im Zuge der Personalvertretungswahl werden vor allem folgende 3 Fragen gestellt und wollen wir für all jene, die wir auf den Dienststellen nicht erreichen können/konnten, so gut wie möglich auf diesem Weg Rede und Antwort geben.
Personaloffensive, wie geht es weiter?
In den letzten 2 Jahren wurden gut 500 Bedienstete für OÖ aufgenommen, nachdem viele Jahre zuvor eine Personallüge (2012 noch „NULL“ Neuaufnahmen) gelebt worden war. Ca. die Hälfte davon wird in den kommenden 2 Jahren benötigt werden, um die bevorstehenden Abgänge (Pension, Austritt..) abzudecken. Die zweite Hälfte wird demnach als echte Verstärkung für die LPD OÖ zur Verfügung stehen. Für uns ist es dabei extrem wichtig, dass diese Verstärkung in einem möglichst großen Ausmaß auf den Basisdienststellen ankommt und nicht in der „Zentrale“ verschwindet. Natürlich gibt es auch dort erhöhten Personalbedarf, aber unserer festen Überzeugung nach, ist die Personalnot in der Basis am größten. Das wurde uns auch auf den Dienststellen immer wieder bestätigt. Darüber hinaus darf die Aufnahmeoffensive keinesfalls gestoppt oder auch nur eingebremst werden. Die erforderlichen Ausbildungsressourcen wurden geschaffen und sind nun zu nutzen. Die Leidensfähigkeit der Kollegenschaft wurde schon zu lange strapaziert und bedarf es so rasch wie möglich einer spürbaren Wertschätzung dafür!
Fazit: Die Personaloffensive mit mindestens 250 Neuaufnahmen pro Jahr muss bis 2024 fortgeführt werden und das kommende Personal vorrangig auf die Basisdienststellen ausgemustert werden! Die Polizei braucht ein starkes Fundament, um den kommenden Herausforderungen Stand halten zu können!
Vorrückungsstichtag, wie geht es weiter?
Nach der dritten Verurteilung durch den EuGH hat der Gesetzgeber endlich die Bereitschaft für eine rechtskonforme Regelung gezeigt und eine diesbezügliche „extrem komplexe“ Neuregelung umgesetzt. Um auch rückwirkend gegebene Diskriminierungen beseitigen zu können, wurden dabei sogenannte „Kunsttexte“ im Gesetz eingefügt, deren Interpretation und Anwendung einen gewissen Spielraum lassen. Dazu liegt nun bereits ein über 80 Seiten langes Rundschreiben des BMÖDS vor. Dieser „Umsetzungserlass“ wurde jedoch just von jenem Juristen verfasst, der auch den Murks der Besoldungsreform 2015 mitverschuldet hat. Nach ersten Informationen werden nun jedenfalls jene Bediensteten eine Verbesserung samt Nachzahlung erfahren, die Zeiten beim Bund vor dem 18. Lebensjahr aufweisen. Hier werden sich vor allem die Betroffenen freuen, die unserem Rat folgend ein Verfahren angestrengt haben und ihre Nachzahlungen nicht bloß bis Mai 2016 sondern in Einzelfällen bis 2006 zurückreichend erhalten werden. Es wurden bereits für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 150 Millionen Euro budgetiert, um berechtigte Ansprüche abgelten zu können. Die von uns geforderte Rückgabe des Jahres (im Zuge der Überleitung wurden zunächst zwei Jahre aus dem Besoldungsdienstalter gestrichen und in der Folge nur ein Jahr wieder zugeschlagen) , welches uns 2015 „gestohlen“ wurde, ist zwar grundsätzlich jetzt im Gesetz vorgesehen, soll aber nach Rechtsmeinung vom BMÖDS nur für den Zeitraum vor März 2015 erfolgen. Inwieweit diese Auslegung korrekt ist, wird von uns noch geprüft. Bei den laufenden Verfahren (betrifft nur ca. 3% bis 5% der Bediensteten) vertritt man insbesondere in Bezug auf das verfassungsrechtlich garantierte Rückwirkungsverbot eine unserer Ansicht nach umstrittene Rechtsmeinung. Maßgeblich werden hier jedoch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in den jetzt fortzuführenden Verfahren sein. Aus unserer Sicht muss es dabei zu denselben Verbesserungen kommen, wie dies in einigen wenigen Fällen schon der Fall war.
Fazit: Zahlreiche Bedienstete werden in den kommenden 2 Jahren endlich die ihnen zustehende Verbesserung erhalten. Wer der AUF/FEG vertraut hat, darf sich hier auf üppige Nachzahlungen freuen. Auf der anderen Seite wird es aber wohl auch mehrere Entscheidungen durch die Verwaltungsgerichte brauchen, bis eine rechtskonforme Anwendung der gesetzlichen Neuregelung für alle Betroffenen klargestellt ist.
Pension, wie geht es weiter?
Die Deckelung der Durchrechnungsverluste bei der Beamtenpension entfällt im kommenden Jahr für alle ab Dezember 1959 Geborenen, wie dies bereits 1997 beschlossen wurde. Dies wird zu massiven Verlusten führen und muss etwa ein GrInsp (gr. DAZ) mit einer Einbuße von ca. € 150.- bis 200.- netto im Monat rechnen. Wie sich nun zeigt, führt dies im Zusammenwirken mit den Abschlägen sogar dazu, dass insbesondere der klassische Polizist im Außendienst der große Verlierer ist und infolge seines niedrigen Grundgehalts und der zahlreichen Zulagen eigentlich nach ASVG Recht besser aussteigen würde, als nach Beamtenrecht! Er erhält also dafür, dass er mehr und höhere Pensionsbeiträge geleistet hat und keine Abfertigung bekommt, am Ende des Tages auch noch eine niedrigere Pension. Es gibt nun zum Einen die Bestrebung, diese Ungerechtigkeit durch einen abschlagsfreien Zugang zur Frühpension analog jener für ASVG-Versicherte zu korrigieren. Hier wurde jedoch eine parlamentarische Intitiative dazu am 13.11.2019 mit Mehrheit von ÖVP, Grünen und Neos vorerst abgelehnt. Als Begründung dafür wurde angegeben, dass man zunächst die Kosten evaluieren müsse (es wird ein budgetärer Mehraufwand in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags befürchtet). Die AUF/FEG hat daher vorausschauend zusätzlich eine budgetär wesentlich günstigere Gesetzesinitiative im Sinne einer einzufordernden Pensionsgerechtigkeit eingebracht. Dabei geht es um eine gleichbehandelnde Deckelung der Nebengebührenzulage, welche nicht durch den individuellen Letztbezug (beim E2b aktuell knapp über € 3.000.-) sondern durch die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (aktuell € 5.220.-) begrenzt sein sollte (Anm.: Darüber hinaus gegebene Ansprüche sind abzufinden). Der Mehrwert wäre hier fast ausschließlich auf Exekutivbedienstete im Außendienst mit einem Pensionsplus von bis zu € 400.- brutto im Monat beschränkt. Aus unserer Sicht würde dadurch endlich die rechtswidrige Tatsache beseitigt, dass dieser Teil der Beamtenschaft (Basisexekutive) zigtausende Euro an Pensionsbeiträgen leistet, ohne dass diese pensionswirksam werden. Wir haben in diesem Zusammenhang bereits 2018 ein Musterverfahren gestartet, um unserer Forderung auch von dieser Stelle Nachdruck zu verleihen.
Fazit: Damit der „klassische Polizeibeamte“ ab nächstem Jahr nicht der große Verlierer ist, braucht es dringend Gegenmaßnahmen im Sinne einer notwendigen Gerechtigkeit. Die AUF/FEG sieht hier sowohl bei den Abschlägen als auch bei einer beitragsgerechten Pensionsbemessung sofortigen Handlungsbedarf!
Abschließend möchten wir uns für die netten Gespräche und interessanten Anregungen bei unseren Besuchen auf den Dienststellen bedanken. Aus unserer Sicht besonders bemerkenswert war dabei, dass es keine Klagen über zu viel Arbeit gab, sondern nur die „zu vielen Stunden“ thematisiert wurden.
Euer Team der AUF/FEG