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Freifahrtticket oder Fahrtenbeihilfe für AspirantInnen!

PolizeiaspirantInnen haben die Möglichkeit zur Teilnahme an der Lehrlingsfreifahrt!

Diese Möglichkeit steht jedoch nur jenen Bediensteten in der Polizeigrundausbildung offen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die bzw. für die Familienbeihilfe beziehen/bezogen wird.


1. Vorgangsweise Freifahrtticket:

Unter Vorlage des Sondervertrages für die exekutivdienstliche oder fremdenpolizeiliche Ausbildung einfach an den Oö. Verkehrsverbund (online oder über eine Ticketausgabestelle) wenden und man erhält nach Bezahlung des Selbstbehalts (derzeit jährlich € 19,60.-) das Lehrlings-Freifahrtticket. Hier geht’s zum Online-Ticketshop für den Oö Verkehrsverbund: https://www.slf.ooevv.at/index_DE.html#LoginState

2. Vorgangsweise Fahrtenbeihilfe:

Alternativ kann für Zeiten, in denen keine unentgeltliche Beförderung oder Lehrlingsfreifahrt möglich war oder ist, Fahrtenbeihilfe beantragt werden (Voraussetzung: Distanz zwischen Wohnsitz und BZS muss mindestens 2 km betragen). Informationen dazu findest du hier:

https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1000512.html


Die Fahrtenbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt, der nach Ablauf des Kalenderjahr (längstens bis zum Ablauf des nachfolgenden Kalenderjahres) einzubringen ist. Hier geht’s zum Antragsformular: 

https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Beih94.pdf


Euer Team der AUF/FEG