Gehaltserhöhung: Standpunkt der AUF/FEG
Die ersten zwei Gehaltsrunden sind gedreht und wie das so üblich ist, wenn man Runden dreht, ist man wieder dort angekommen, wo man am Anfang schon war.
Am 5. November haben sich nun die Vertreter von GÖD und Regierung in ihrem zweiten Aufeinandertreffen darauf geeinigt, dass beide Seiten noch keine konkreten Vorstellungen/Forderungen auf den Tisch legen wollen, weswegen man sich auch noch auf nichts einigen konnte. Die nächste Runde werde man daher am 15. November drehen, wo beide Seiten hoffen, dass es dann endlich zur Sache geht.
Die AUF/FEG hält nichts von diesem Beamtenmikado unter dem Motto „wer sich zuerst bewegt, hat verloren“. Wir haben einen klaren Standpunkt:
Der öffentliche Dienst und hier insbesondere die Exekutive hat sich zumindest dieselbe Erhöhung wie die Metaller verdient (2,7%)!
Jedes Jahr fällt der öffentliche Dienst ein paar Zehntelprozentpunkte (bzw. ein paar Prozent im Falle von Nulllohnrunden) im Vergleich zur Privatwirtschaft zurück. Damit gerät er bei der Suche nach den besten Leuten Schritt für Schritt ins Hintertreffen. Eine Erhöhung um 2,7% im Durchschnitt ist für uns daher das Mindestmaß, um nicht nur die Teuerung (+1,7%) abzugelten sondern auch mit einer darüber hinausgehenden Erhöhung (+1%) einen gerechten Anteil am Wirtschafswachstum sicherzustellen sowie der (auch der Personalnot geschuldeten) steigenden Arbeitsbelastung gerecht zu werden.
Dabei ist es der AUF/FEG besonders wichtig, dass die Erhöhung in Bezug auf die maßgebliche Inflationsrate in Form eines staffelwirksamen Fixbetrags (=keine Einmalzahlung!) erfolgt.
Daraus würde sich ein für alle gleich hoher Eurobetrag in Höhe von € 85.- ergeben.
Wichtig: Schließlich werden auch die Produkte des Warenkorbs für alle um einen gleich hohen Eurobetrag teurer!
Darüber hinaus führt diese anteilige Fixbetragserhöhung zu einer deutlich spürbaren Anhebung der Gehälter in den Niedriglohngruppen im öffentlichen Dienst (wie der Exekutive). Dies ist deshalb so wichtig, weil die Exekutive im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um die besten Leute merklich höhere Anfangsgehälter benötigt (Anm.: Seit Einstellung der Rekrutierungsoffensive sind die Bewerbungszahlen wieder rückläufig). Zusammen mit der weiteren Erhöhung der Gehälter um 1% ergibt sich für alle (auch einen jungen Inspektor) eine gesamthafte Anhebung des Grundgehalts um mindestens € 100.-!
Unter einem freiheitlichen Beamtenminister wurde im Vorjahr der richtige Weg mit einem Rekordvolumen von 375 Mio Euro und einem anteiligen Fixbetrag (wovon der Bereich der Exekutive mit einem Plus von bis zu 3,5% profitierte) eingeschlagen.
Aus Sicht der AUF/FEG muss dieser Weg fortgesetzt werden, weil es dringend höhere Einstiegsgehälter – mindestens € 100.- mehr – braucht, um in den kommenden Jahren genügend Nachwuchs finden zu können!
Beispiel 1: Für einen E2b in Gehaltsstufe 2 würde das eine Erhöhung seines Grundgehalts um 5,6% bedeuten.
Beispiel 2: Für einen E2a/5 in Gehaltsstufe 19 würde das eine Erhöhung seines Grundgehalts (inkl. Funktionszulage) um 3,4% bedeuten.
Daher unser Appell an die Vertreter von GÖD und Regierung:
Stärken Sie den öffentlichen Dienst und hier vor allem die Niedriglohngruppen (z.B. Exekutive und Bundesheer) und legen sie nicht neuerlich durch eine rein prozentuelle Gehaltserhöhung den Fokus auf die Spitzenbeamten. Ansonsten wird es nicht möglich sein, die Qualität und Quantität der öffentlich Bediensteten angesichts der kommenden Pensionsabgänge aufrecht erhalten zu können.
Das Team der AUF/FEG