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Kampf gegen das Coronavirus!

Die Bundesregierung hat am 10.3.2020 drastische Maßnahmen zur Eindämmung einer befürchteten Corona-Epidemie beschlossen. Diese Einschränkungen des öffentlichen Lebens tangieren naturgemäß auch die Polizei. Zum Einen wird es wohl vermehrt zu polizeilichen Einsätzen etwa bei Corona-Verdachtsfällen kommen und zum Anderen aber auch zu einer gewissen Entlastung auf Grund des Entfalls von Großveranstaltungen (Outdoor ab 500 Personen, Indoor ab 100 Personen).

Eines steht jedenfalls fest: Während andere – richtigerweise – zu Hause bleiben können, ist die Polizei in Krisenzeiten umso mehr gefordert, was auch die aktuell verfügte Urlaubssperre* bestätigt!

*die Personalvertretung wurde vorab nicht eingebunden und die Sperre eigenmächtig bis Ende April verfügt (bereits genehmigte Urlaube sind vorerst nicht betroffen)


Bisher gab es in Oberösterreich zwar nur 50 Fälle (Stand 11.3.), es ist jedoch mit einem markanten Anstieg und einer weiteren Verschärfung der Lage zu rechnen. Somit ist auch die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass Polizeibedienstete mit dem Virus angesteckt werden. Das BM.I informiert diesbezüglich, wie man sich grundsätzlich am besten vor einer Ansteckung schützen kann:

Der Fachausschuss wurde darüber hinaus in seiner März-Sitzung vom Dienstgeber dahingehend informiert, dass in absehbarer Zeit alle Dienststellen einen Desinfektionsmittelspender erhalten sollen. Weiters verfügt die LPD OÖ über 30.000 Atemschutzmasken, die trotz langjähriger Lagerung nach entsprechender Überprüfung noch über die erforderliche Schutzwirkung verfügen sollen. Jeder Bedienstete soll 3 Masken erhalten und ist zur maßhaltenden Verwendung angewiesen (nur im konkreten Bedarfsfall bei einem Infektionsverdacht), da diese nach halbstündigem Gebrauch ihre Schutzwirkung verlieren.

Wir hoffen daher, dass die diesbezügliche Ausstattung so rasch wie möglich erfolgt und raten zu entsprechender Vorsicht.
Naturgemäß wird die Einhaltung der vom BM.I empfohlenen Vorsorgemaßnahmen im Zuge der Dienstverrichtung aber oft nicht möglich sein!

Unserer Ansicht nach muss dennoch die Gesundheit der Bediensteten Vorrang haben, da eine Ausbreitung des Virus innerhalb der Kollegenschaft bis hin zu einer allenfalls erforderlichen Schließung von Dienststellen weder im Sinne des Dienstgebers noch im Sinne der Sicherheit unseres Landes sein kann. Demgemäß sollte jeder Bedienstete zum Zwecke der Eigensicherung genau abwägen, welche Amtshandlungen hier unter der gebotenen Vorsicht unabdingbar sind und welche eventuell im Hinblick auf eine nicht gegebene Dringlichkeit/Notwendigkeit bei einer gleichzeitig gegebenen Eigengefährdung nicht geboten sind.

Euer Team der AUF/FEG

Update: Auf Grund der angeordneten Schließung von Schulen und Kindergärten (Oberstufe ab Montag und der Rest ab Mittwoch jedenfalls bis Ostern) erreichen uns nun Anfragen, ob die dadurch kurzfristig erforderliche Betreuungsnotwendigkeit als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst zu werten sei. Diesbezüglich ist – solange keine generelle Regelung durch die LPD erfolgt – auf die DZR 2017 zu verweisen, wonach es in der Verantwortung des Dienstvorgesetzten liegt, nach Prüfung der angegebenen Verhinderungsgründe auf ihre Stichhaltigkeit (Alter des Kindes, keine sonstige Betreuungsperson etc.) eine diesbezüglich verursachte Abwesenheit vom Dienst als gerechtfertigt anzuerkennen! Dem Vernehmen nach wird es jedoch speziell für die Kinder von Polizeibediensteten und Beschäftigten in Gesundheitsberufen eine entsprechende Betreuung in den Schulen und Kindergärten geben.

Quelle Beitragsfoto: Kleine Zeitung