Lass dich nicht täuschen!
Wo Argumente fehlen, ist die Versuchung zur Diffamierung groß!
Dementsprechend werden derzeit Unwahrheiten über die Freie Exekutivgewerkschaft (FEG) verbreitet, weshalb wir euch folgende Fakten dazu mitteilen möchten:
1. Unwahrheit: Die Mitgliedschaft zur FEG sei während der Grundausbildung nur deshalb gratis, weil sie auch keinerlei Leistungen beinhalte.
Die Wahrheit ist, dass man sofort ab Beitritt und selbstverständlich auch während der Grundausbildung in den Genuss
– einer Rechtsschutzversicherung,
– einer Organ- und Amtshaftpflichtversicherung (wahlweise kann stattdessen eine Unfallversicherung inkludiert werden),
– einer FEG-Soforthilfe bis zu € 300.- bei Dienstunfall (Fremd- und Eigenverschulden),
– zahlreicher Vergünstigungen und Ermäßigungen,
– diverser Serviceleistungen und Unterstützungen u.v.a.m. kommt.
Übrigens: Wir könnten natürlich auch schon während der Grundausbildung unseren Mitgliedsbeitrag von € 13,67.- einheben und das so einkassierte Geld als „Bildungsförderung“ wieder auszahlen. Aus unserer Sicht sollte das für unsere Mitglieder aber einen Mehrwert haben und kein Nullsummenspiel sein.
2. Unwahrheit: Die FEG sei nur ein Verein und keine Gewerkschaft.
Die Wahrheit ist, dass die FEG so wie auch die GÖD (bzw. die Polizeigewerkschaft als eine von 27 Bundesvertretungen in der GÖD) eine Vereinigung von Bediensteten zum Zwecke der Standesvertretung sind. Beide sind daher Gewerkschaften und unterliegen dem Vereinsrecht.
3. Unwahrheit: Nur eine einzige Gewerkschaft (=GÖD) sei als anerkannter Sozialpartner der Garant für Verbesserungen und die jährliche Gehaltserhöhung.
Die Wahrheit ist, dass es kein Gewerkschaftsmonopol gibt und überdies ein freier Wettbewerb der beste Garant für notwendige Verbesserungen ist, was die FEG bereits mehrfach unter Beweis gestellt hat (z.B: Personaloffensive mit 2.000 Ausbildungsplanstellen und zusätzlichem BZS Standort in Wels, Erhöhung des Ausbildungsentgelts, E2b-Zulage, Wochenende-Nachtdienstzulage, Wiedereingliederungsteilzeit, Besondere Hilfeleistung nach Dienstunfall u.v.a.m).
Die Wahrheit ist auch, dass allen Bediensteten im Sinne eines verfassungsrechtlichen Alimentationsprinzips eine jährliche Gehaltsanpassung auf Basis der gegebenen Teuerung gebührt. Die Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft zu einer Gewerkschaft spielt diesbezüglich keine Rolle.
Übrigens: In Deutschland z.B. sind mehrere Gewerkschaften in der Polizei eine Selbstverständlichkeit und hat sich dort der Wettbewerb unter diesen Gewerkschaften (ohne gegenseitige Diffamierungen) im Sinne der Polizeibediensteten bewährt.
4. Unwahrheit: Die FEG lasse im Ernstfall ihre Mitglieder im Stich und habe beispielsweise im Fall eines tödlichen Schusswaffengebrauchs durch einen Kollegen, den Rechtsschutz verweigert.
Die Wahrheit ist, dass der betreffende Kollege aus OÖ gar nie Mitglied der FEG war und wir unsere Mitglieder natürlich nicht im Stich lassen. So haben wir auch aktuell in einem gleich gelagerten Fall einem FEG-Mitglied selbstverständlich erfolgreich Rechtsschutz gewährt.
5. Unwahrheit: Wer der FEG beitritt, müsse mit dienstlichen Nachteilen rechnen und werde z.B. bei Versetzungen und Beförderungen übergangen, während die Mitgliedschaft zur GÖD mit einer entsprechenden Bevorzugung verbunden sei.
Die Wahrheit ist, dass durch solche Aussagen der Dienstbehörde und der gesetzlichen Personalvertretung ein systemischer Gesetzesbruch samt strafrechtlicher Relevanz unterstellt wird. Dass die Mitgliedschaft zu einer freiwilligen Interessensvertretung keine beruflichen Nachteile haben darf, ist ein hart erkämpftes Recht in Österreich. Für jene Vertreter unseres Mitbewerbers, die das anders sehen, scheint Postenschacher und Freunderlwirtschaft Vorrang vor dem Rechtsstaat zu haben.
Übrigens: Den Verbreitern derartiger Botschaften ist angesichts des von ihnen selbst kolportierten Mitgliederanteils von 2/3 der Bediensteten die Frage zu stellen, wie das für alle Mitglieder möglich sein soll.
6. Unwahrheit: Wer der FEG beitritt, sei automatisch und offiziell als ein „Blauer“ abgestempelt.
Die Wahrheit ist, dass die FEG selbstverständlich eine überparteiliche Vereinigung ist. Bei uns wird nicht gefragt, ob jemand Mitglied einer Fraktion ist. Im Unterschied zur GÖD gibt es in der FEG zudem keine Fraktionen (FCG, FSG oder AUF), da diese als Vorfeldorganisation politischer Parteien mit dem Prinzip der Überparteilichkeit einer Gewerkschaft schwer vereinbar sind.
7. Unwahrheit: Die FEG sei eine Teilorganisation der FPÖ und werden ihre Mitglieder auch auf deren Parteiliste geführt.
Die Wahrheit ist, dass die FEG selbstverständlich kein Teil der FPÖ ist (selbst die AUF als Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher ist nur eine Vorfeldorganisation und steht außerhalb der FPÖ). Wir achten die Persönlichkeitsrechte unserer Mitglieder und geben personenbezogene Daten (schon aus datenschutzrechtlichen Gründen) keinesfalls unbefugt weiter.
Alle wichtigen und richtigen Informationen über die FEG könnt ihr hier nachlesen:
Noch Fragen?
Falls ihr – allenfalls zu weiteren Gerüchten oder Unwahrheiten – noch Fragen habt, könnt ihr euch auch gerne vertraulich an uns wenden:
lpd-o-fa-auf@polizei.gv.at
Abschließend möchten wir euch noch einen Rat mit auf den Weg geben, der uns gerade für den Beruf des/der Polizisten/in besonders wichtig erscheint:
Lasst euch nicht täuschen oder einschüchtern, damit ihr auch in Zukunft der Garant dafür sein könnt, dass polizeiliches Handeln vom Streben nach Recht und Gerechtigkeit bestimmt wird und nicht von jenen, die es mit der Wahrheit und den Gesetzen nicht so genau nehmen!
Euer Team der FEG OÖ