Lohnsteuersenkung ab September spürbar!
Endlich wird die lang ersehnte Steuersenkung spürbar.
Mit dem Septembergehalt erhält man einen (kleinen) Teil dessen zurück, was die kalte Progression (Steuererhöhung infolge der inflationsbedingten Anpassungen) in den letzten Jahren genommen hat.
Eingangssteuersatz wird abgesenkt!
Konkret wird der Eingangssteuersatz von 25% auf 20% (gilt für lohnsteuerpflichtiges Einkommen von € 11.000 bis € 18.000 pro Jahr) abgesenkt. Da diese Absenkung rückwirkend mit Jänner 2020 in Kraft gesetzt wird, kommt es zu einer entsprechenden Aufrollung/Nachzahlung, was sich im Septembergehalt spürbar auswirken wird.
Mit September € 262,50.- mehr am Konto!
Für alle Lohnsteuerpflichtigen, deren Jahreseinkommen zumindest € 18.000.- beträgt, bewirkt diese Steuersenkung somit ein Plus von immerhin € 350.- pro Kalenderjahr. Durch die rückwirkende Inkraftsetzung dieser Neuregelung beträgt das Plus per September (inklusive Aufrollung) € 262,50.- und in der Folge netto ca. € 30.- mehr jedes Monat.
Wichtig: Diese Steuersenkung ist auf dem Lohnzettel nicht konkret in einem Betrag ausgewiesen, sondern wirkt sich in Form eines entsprechend geringeren Lohnsteuerabzugs aus!
Auch Kinderbonus wird ausbezahlt!
Pro Kind, für das derzeit Familienbeihilfe bezogen wird, wurde infolge der Coronapandemie ein Kinderbonus von einmalig 360 Euro beschlossen. Dieser wird nun automatisch vom Bund ebenfalls mit September 2020 ausbezahlt.
Senkung weiterer Steuersätze geplant!
In einer zweiten und dritten Stufe sollen auch die Tarifstufen 2 und 3 von derzeit 35% beziehungsweise 42% auf 30% und 40% Prozent gesenkt werden. Die Umsetzung dieser Senkung ist bis spätestens 2022 geplant, soll aber bereits 2021 beschlossen werden. Diese Maßnahmen werden bei einem Einkommen bis € 31.000.- jährlich ein Plus von € 650.- bringen und darüber hinaus bei einem Einkommen bis € 60.000.- nochmals bis zu € 580.- pro Jahr.
Euer Team der AUF/FEG