Maske auf und alles gut?
In einer aktuellen Bundesaussendung der AUF/FEG (Weniger Maskenpflicht – Mehr Fürsorgepflicht) weisen wir auf gegebene Problemfelder in Zusammenhang mit der Trageverpflichtung hin. Wir nehmen dabei auf Fragen und Beschwerden aus der Kollegenschaft Bezug und stellen fest, dass es hier durchaus Optimierungsbedarf gibt.
Einige glauben nun aus dieser Aussendung herauslesen zu können, dass wir Maskenverweigerer seien bzw. die Sinnhaftigkeit des Tragens eines MNS prinzipiell in Abrede stellen. Das ist selbstverständlich nicht der Fall.
Die AUF/FEG stellt nicht die Trageverpflichtung an sich in Frage!
In der exekutivdienstlichen Praxis ergeben sich jedoch zwangsläufig Situationen, die einige Bedienstete, sei es in Zusammenhang mit der richtigen Handhabung, sei es in Bezug auf die größtmögliche Schutzwirkung oder auch betreffend ihrer eigenen körperlichen oder psychischen Konstitution überfordern. Wir sind halt alle nur Menschen und jeder kennt auch die Bilder von Politikern, die offenkundig keine ausgewiesenen Experten in der richtigen Handhabung des MNS sind. Ob nun die gesundheitlichen Probleme über die uns einzelne Bedienstete (vor allem bei längerer Tragedauer bzw. körperlich anstrengenden Tätigkeiten) berichten, tatsächlich und unmittelbar auf das Tragen der Maske zurückzuführen sind, allenfalls psychisch bedingt oder gar nur eingebildet sind, können wir natürlich nicht letztgültig beurteilen. Bekanntlich sind sich selbst Experten über mögliche Nebenwirkungen nicht ganz einig und haben sowohl die Weltgesundheitsorganisation wie auch die Regierungsvertreter ihre Meinung dazu auf Grund aktueller Studien mehrfach korrigiert.
Bsp.: Noch vor kurzem wurden Face-Shields gepriesen und sogar extra von der LPD angekauft. Mittlerweile haben sie sich als untauglich erwiesen. Niemand kann somit ausschließen, dass sich ev. die eine oder andere Ansteckung vermeiden hätte lassen, wenn man hier fürsorglicher/vorsichtiger gewesen wäre.
Worum geht es der AUF/FEG wirklich?
Letztlich müssen wir die Beantwortung der Frage, inwieweit das Tragen der Maske gesundheitliche Probleme mit sich bringt, anderen überlassen. Die entscheidende Frage um die es hier für uns im Interesse der Bediensteten gehen muss, ist eigentlich folgende:
Wie kann die Trageverpflichtung in der Praxis so ausgestaltet werden, dass dadurch ein möglichst hoher Infektionsschutz bei möglichst geringen Problemen in der polizeilichen Praxis gewährleistet ist?
Das bedeutet konkret, dass beim Tragen der Maske
1. eine professionelle Handhabung gewährleistet sein sollte,
2. eine optimale Passform/Abdichtung gegeben sein sollte,
3. ein so gut als möglich herstellbarer Tragekomfort (Qualität der Maske, erforderliche Pausen etc.) die Akzeptanz beim Tragen unter erschwerten Bedingungen sicherstellen sollte und
4. allfällig auftretende Gesundheitsprobleme nach Möglichkeit einer sozial verträglichen Lösung zugeführt werden sollten.
Nicht mehr und nicht weniger weniger fordern wir vom Dienstgeber ein, wenn wir auf seine Fürsorgepflicht in dieser Sache hinweisen.
Gerade die derzeit rasant steigenden Infektionszahlen und Krankheitsfälle (trotz gegebener Maskenpflicht an die sich alle halten) bestätigen ja auch zum Teil, dass in Verbindung mit der Maskenpflicht eine Philosophie nur nach dem Motto „Maske auf und alles gut“ zu kurz greift!
Euer Team der AUF/FEG
Beitragsbild: Zeitschrift „Heute“