Nebengebührenzulage: Diskriminierung der Exekutive!
Polizeibedienstete der Jahrgänge bis 1975 zahlen für ihre zahlreichen Nebengebühren unbegrenzt Pensionsbeiträge ein. Im Gegenzug wird die dafür zustehende Nebengebührenzulage „gedeckelt“. Dies führt dazu, dass oft ein großer Teil der geleisteten Beiträge nicht pensionswirksam wird!
Gerechtigkeit in der Warteschleife!
Bereits seit einem Jahr liegt eine Gesetzesinitiative der AUF/FEG betreffend der Behebung einer diskriminierenden Begrenzung der Nebengebührenzulage dem parlamentarischen Verfassungsausschuss zur Begutachtung vor. Durch eine gleichbehandelnde Bemessung der Nebengebührenzulage ist zu gewährleisten, dass alle Beamten unabhängig von ihrem Rang für Nebengebühren und die dafür geleisteten Pensionsbeiträge dieselbe Zulage zur Pension erhalten.
Pensionsgesetz wirkt diskriminierend!
Die in § 61 Abs. 3 Pensionsgesetz vorgesehene Begrenzung der Nebengebührenzulage mit 20% der „höchsten aufgewerteten Beitragsgrundlage“ (=Letztbezug), welche in der Praxis an das individuelle Gehalt des Betroffenen gekoppelt wird, führt dazu, dass die von vielen Exekutivbediensteten zahlreich angesammelten Nebengebührenwerte nicht pensionswirksam werden. Je höher das Grundgehalt ist, umso später greift der „Deckel“ nach § 61 Abs. 3, was dazu führt, dass hochrangige Beamte bei identer Leistung (Dienstleistung und Beitragsleistung) eine ungleich höhere Nebengebührenzulage erhalten.
Gerechtigkeit ist gefordert!
Diese Ungerechtigkeit wurde am 25. November nun vom FPÖ-Abgeordneten Lausch (selbst Exekutivbeamter) im Verfassungsausschuss vorgetragen und um Unterstützung der diesbezüglichen Gesetzesinitiative ersucht. Diese Initiative sieht vor, die besagte Begrenzung an 20% der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zu koppeln (derzeit € 1.074.-) statt an den individuellen Letztbezug (für E2b derzeit maximal € 638.-). Dadurch würde die Ungleichbehandlung unter einzelnen Beamtengruppen beseitigt. Gleichzeitig sind überzählige Nebengebührenwerte, welche auf Grund der Deckelung nicht pensionswirksam werden, abzufinden.
ÖVP/Grüne müssen sich das erst genauer ansehen!
Neben der FPÖ unterstützt auch die SPÖ diesen Antrag. Die Vertreter der Regierungsparteien erklärten jedoch, sich die Sache nochmal genauer ansehen zu müssen (Anm: Der Antrag wurde bereits vor einem Jahr eingebracht!!!) und beschlossen einfach den Gesetzesantrag – mangels sachlicher Argumente für dessen Ablehnung – zu vertagen.
Zusatz: Parallel zur Gesetzesinitiative läuft seit zwei Jahren ein Musterverfahren der AUF/FEG, welches nun beim Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung liegt. Wir hoffen dass die höchsten Verwaltungsrichter des Landes unserer Argumentation folgen und die Politik durch ein rasches und positives Erkenntnis in unserem Sinne endlich zum Handeln gezwungen wird.
Hier geht’s zu unserer Gesetzesinitiative:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00099/imfname_773263.pdf
Euer Team der AUF/FEG