Vorrückungsstichtag

Vorrückungsstichtag…und zum Vierten!

Die Causa „Vorrückungsstichtag“ (Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag) ist nun zum vierten Mal beim europäischen Gerichtshof anhängig und der österreichische Gesetzgeber hat es somit offenkundig seit 2004 verabsäumt, eine unionskonforme Entlohnung seiner Beamten sicherzustellen!

Siehe dazu nachstehend unseren Beitrag im aktuellen Blaulichtmagazin, welches ab sofort erhältlich ist!